Reiserücktritt und Schadensersatz bei fehlerhaften Unterlagen möglich
Erstellt am 24. Mai 2013, 18:31 UhrWie das Landgericht Wuppertal in einem kürzlichen Urteil (AZ: 9 S 294/11) feststellte, können Reisende, denen fehlerhafte Reiseunterlagen ausgehändigt werden oder einzelne Dokumente fehlen, von einer Reise zurücktreten und weiterhin dafür Schadensersatz erhalten. Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht und noch vor dem Reiseantritt bemerkt, dass die ihnen vom Veranstalter ausgehändigten Reiseunterlagen Fehler enthielten. In diesem Fall war etwa der Name der Ehefrau falsch angegeben und auch das gebuchte Hotel war nicht vermerkt. Der Reiseveranstalter versprach auf Anfrage, verbesserte Reiseunterlagen am Abflughafen zu hinterlegen.
Trotz Zusicherung wurden erneut fehlerhafte Unterlagen ausgehändigt – Schadensersatz
Am Flughafen stellte das Ehepaar jedoch fest, dass die neuen Unterlagen immernoch fehlerhaft waren. Daraufhin traten die Eheleute von der Reise zurück und forderten den Reisepreis zurück. Nach Ansicht der Richter stehen den Urlaubern geeignete Unterlagen über die gebuchten sowie zugesicherten Leistungen am Urlaubsort zu. Darüberhinaus entstand der Eindruck, dass bestimmte Leistungen nur über Gutscheine vor Ort zur Verfügung stünden. Dem gegenüber stand die Begründung des Veranstalters, generell keine Gutscheine an Kunden auszustellen. Die Richter bezeichneten dies als nicht glaubwürdig. Somit musste der Reiseveranstalten den vollen Reisepreis in Höhe von 1822 Euro zurückerstatten.
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